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Strafprozessrecht

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Schulthess Forum Strafprozessordnung 2024

Veranstaltungen
Dienstag 28. Mai 2024
9:00 - 17:00
Überlastung der Strafjustiz Die Überlastung der schweizerischen Strafjustiz ist in jüngster Zeit wieder verstärkt in den Fokus öffentlicher Diskussionen gerückt. Seit Jahren sind sich die am Strafverfahren beteiligten Strafbehörden, Verteidiger, Privatklägervertreter sowie die durch die Verfahren direkt Betroffenen weitgehend einig, dass die Strafjustiz an ihre Grenzen stösst und Handlungsbedarf besteht: zwischen Eröffnung und rechtskräftiger Beendigung eines Strafverfahrens, namentlich bei Urteilen, vergehen nicht selten mehrere Jahre. Dies führt nicht nur zu Frustration bei den Beteiligten und Betroffenen, sondern droht die Effektivität des Rechtssystems insgesamt zu beeinträchtigen. So einig sich alle Beteiligten hinsichtlich der sich kontinuierlich steigenden Überlastung der Strafjustiz sind, so unterschiedlich sind die Ansichten über eine Zunahme an Kriminalität, eine steigenden Anzahl immer komplexerer und umfangreicherer Strafverfahren, Personalmangel und -eignung, unzureichende Infrastrukturen sowie eine nicht praxistaugliche Strafprozessordnung als Gründe für die aktuelle Situation. Am Schulthess Forum Strafprozessordung 2024 treffen sich in Bern am Strafverfahren Beteiligte von Gerichten, Strafverfolgung sowie Verteidigung und Privatklägervertretern, um offen und kontrovers über Gründe und mögliche Entlastungsmöglichkeiten zu diskutieren. Die sich aktuell stellenden Herausforderungen werden aus den unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet – jeder Beitrag zählt. Geben auch Sie der Debatte Ihre Stimme und kommen Sie ins Plenum, um die Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und zu diskutieren.

Qualifizierte Wiederholungsgefahr nach intertemporalrechtlichem Verständnis

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Gemäss bisheriger Rechtsprechung gibt es drei Voraussetzungen für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr, an welchen auch in der Revision festgehalten wurde. Mit der Revision der StPO wurde der besondere Haftgrund der qualifizierten Wiederholungsgefahr ohne Vortatenerfordernis im neuen Art. 221 Abs. 1bis StPO ausdrücklich geregelt. Zwar wurde in der bisherigen Rechtsprechung das Erfordernis der ernsthaften und unmittelbaren Gefahr nicht wörtlich genannt, dennoch bestand bereits eine restriktive Haftpraxis, wonach qualifizierte Wiederholungsgefahr in Frage kam, wenn das Risiko von neuen Schwerverbrechen untragbar hoch erschien.
iusNet STR-STPR 24.04.2024

Angemessenheit des Beizugs der Verteidigung zur Begründung einer Einsprache

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Die Selbstverteidigung in einem Strafprozess stellt für Laien eine grosse Herausforderung dar, weshalb sie ohne Verteidigung grundsätzlich schlechter gestellt sein dürften. Wann eine Verteidigung als angemessen erscheint, wird im Einzelfall anhand verschiedener Faktoren wie z.B. der Schwere des Tatvorwurfs entschieden.
iusNet STR-STPR 24.04.2024

Rechtsfolgen des Hin und Her der Berufungsinstanz in Bezug auf die Modalitäten des Verfahrens

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hielt fest, dass das Berufungsverfahren grundsätzlich mündlich durchzuführen ist und nur unter bestimmten Voraussetzungen ein schriftliches Verfahren durchgeführt wird. Die Tatsache, dass das Berufungsgericht in seinem Wiedereinsetzungsentscheid die Durchführung einer mündlichen Verhandlung anordnet, dann aber ohne Rücksprache ein schriftliches Verfahren durchführt, stellt nach Auffassung des Bundesgerichts eine klare Verletzung des rechtlichen Gehörs sowie des Grundsatzes von Treu und Glauben und des Gebots eines fairen Verfahrens dar.
iusNet STR-STPR 24.04.2024

Rechtsverzögerung betreffend die Beurteilung einer Besuchsbewilligung in der Untersuchungshaft

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Grundrecht auf ein faires Verfahren und somit der Anspruch auf Beurteilung innert angemessener Frist kann nicht absolut festgelegt werden. Daher muss im Einzelfall entschieden werden, wann eine Beurteilung innert angemessener Frist ergangen ist und wann nicht. Das Bundesgericht hält fest, dass eine Beurteilung einer Besuchsbewilligung für ein Kind nach mehr als 4 Monaten nicht innert angemessener Frist erfolgt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anspruch auf Besuch des Kindes nicht bestritten wird.
iusNet STR-STPR 27.03.2024

Rückzugsfiktion bei im Ausland wohnhaften Personen

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hielt fest, dass gestützt auf das bilaterale Vertragsverhältnis zwischen der Schweiz und Deutschland gerichtliche und behördliche Schriftstücke unmittelbar durch die Post in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates zugestellt werden dürfen, wobei es jedoch unzulässig ist, diese mit einer Rückzugsfiktion zu verbinden. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen ist es den Strafbehörden gestattet, Zwang auf einen im Staatsgebiet befindenden Beschuldigten auszuüben, jedoch nicht, wenn dieser im Ausland wohnhaft ist. Die unzulässige Säumnisandrohung kann auch nicht dadurch umgangen werden, dass der Beschuldigte vom persönlichen Erscheinen befreit wird, sich aber durch einen Anwalt vertreten lassen muss.
iusNet STR-STPR 27.03.2024

Verzögerung einer Massnahme zur Feststellung der Fahrunfähigkeit

Rechtsprechung
Strassenverkehrsrecht
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hielt fest, dass der Tatbestand der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit bereits dann erfüllt ist, wenn die zuverlässige Ermittlung der Fahrunfähigkeit mit den im Gesetz vorgesehenen spezifischen Untersuchungsmethoden im massgebenden Zeitpunkt durch aktiven oder passiven Widerstand des Täters verunmöglicht wird. Der Beschuldigte macht sich somit bereits dann strafbar, wenn er der staatsanwaltschaftlichen Anordnung der Blut- und Urinprobe nicht unverzüglich bzw. nicht innert angemessener Frist Folge leistet.
iusNet STR-STPR 27.03.2024

Verwertbarkeit von Folgebeweisen bei Verstoss gegen die Selbstbelastungsfreiheit

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hielt fest, dass die polizeiliche Aufforderung ohne Bekanntgabe des entsprechenden Vorwurfs sowie die an den Beschwerdeführer erfolgte „formlose Aufforderung“, sich gegenüber der Polizei zu erkennen zu geben und sich damit selbst zu belasten, grundsätzlich zur Unverwertbarkeit der Meldung des Beschwerdeführers als Primärbeweis nach Art. 141 Abs. 1 StPO führt. Aufgrund der Tatsache aber, dass ein Folgebeweis im Sinne eines hypothetischen Ermittlungsverlaufs zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ohne den problematischen Primärbeweis erlangt worden wäre, entfaltet dieser Umstand keine Fernwirkung der Unverwertbarkeit nach Art. 141 Abs. 4 StPO.
iusNet STR-STPR 27.03.2024

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