Sobald die Staatsanwaltschaft den Abschluss der Untersuchung ankündigt, kann die Akteneinsicht der beschuldigten Person nur noch in eingeschränktem Rahmen verweigert werden. In jedem Fall ist dann davon auszugehen, dass die wichtigsten Beweise schon erhoben wurden, da andernfalls der Abschluss der Untersuchung nicht angekündigt werden könnte.