Fast alle Kantone verfügen über ein institutionalisiertes Bedrohungsmanagement, mit dem Gefahrenlagen, insbesondere drohende Gewalttaten, frühzeitig erkannt und entschärft werden sollen. Bei der dafür notwendigen Risikoanalyse kommen auch Algorithmen zum Einsatz. Sie sollen helfen, Gefährder zu identifizieren. Dieser Beitrag diskutiert die Rolle und die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes algorithmenbasierter Tools im Bedrohungsmanagement. Aus rechtsstaatlicher Sicht wird dabei klarerweise Handlungsbedarf ersichtlich.