Das Bundesgericht hebt die Verurteilung einer Fahrzeuglenkerin auf, die auf Basis der Dashcam-Aufzeichnungen eines anderen Verkehrsteilnehmers der mehrfachen Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen worden war. Als Beweismittel
fällt die Verwertung der in Missachtung des Datenschutzgesetzes erlangten Aufnahmen bereits deshalb ausser Betracht, weil es sich bei den fraglichen Verkehrsdelikten nicht um schwere Straftaten handelt.