Im Zusammenhang mit dem tragischen Ereignis einer 13-jährigen Skischülerin, welche neben der markierten Piste kopfvoran in einen von Schnee zugedeckten Bach stürzte und danach ihren Verletzungen erlag, war die Frage zu klären, inwieweit ein Skilehrer eine Sorgfaltspflichtverletzung begangen haben könnte. Das Urteil wirft die Frage auf, wie weit die Sorgfaltspflicht eines Skilehrers für Kinder aufgrund ihres Alters zu gehen hat.