Ein psychisches "Unter-Druck-Setzen" des Kindes durch einen Täter aus seinem sozialen Nahraum ist auch ohne aktive Ausübung von Zwang oder der Androhung von Nachteilen möglich. Auch der Täter, der dem Kind vorspiegelt, die sexuellen Handlungen seien normal, beziehungsweise als Gefälligkeit zu erbringen oder der Täter, der dem Kind weismacht, es handle sich um eine schöne Sache, die man gemeinsam erleben könne, schafft für das Kind eine dermassen ausweglose Situation, wie sie von den sexuellen Nötigungstatbeständen erfasst wird. Der Einfluss auf die Willensbildung des Opfers ist dabei umso grösser, je jünger das Opfer ist und je näher ihm der Täter steht.