Das Bundesgericht bestätigt den Freispruch von Rudolf Elmer vom Vorwurf der mehrfachen Verletzung des Bankgeheimnisses. Es weist die Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen das Urteil des Zürcher Obergerichts ab. Mit dem Obergericht ist davon auszugehen, dass Rudolf Elmer bei der Veröffentlichung von Bankdaten nicht dem Bankgeheimnis unterstanden hat. Die Beschwerde von Rudolf Elmer heisst das Bundesgericht in Nebenpunkten teilweise gut.