Mit der Abweisung der Verbandsklage der SKS im VW-Abgasskandal durch das Bundesgericht im Urteil vom 08.02.2019, 4A_483/2018 verkommt die Verbandsklage auf Feststellung der Unlauterkeit und Widerrechtlichkeit zum toten Recht und es eröffnet sich eine erhebliche Lücke zwischen zivilrechtlichem und strafrechtlichem Rechtsschutz im UWG