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iusNet StrafR-StrafPR 2/2020

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iusNet hat auch diesen Monat Neues aus der Rechtsprechung aufbereitet:

Ob allein schon das Drücken des "Gefällt mir"-Buttons oder das Drücken des "Teilen"-Buttons auf Facebook strafbar sein kann, damit befasste sich das Bundesgericht und klärte insbesondere die Frage, ob bei einem ehrverletzenden Beitrag auf Facebook auch noch eine tatbestandsmässige Handlung erfolgt, wenn der Beitrag allein durch das Drücken der Buttons einem Dritten mitgeteilt wird. 

Zudem entschied das Bundesgericht im Zusammenhang mit dem unrechtmässigen Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe über die bisher in der Lehre umstrittene Frage, ob der Tatbestand von Art. 148a StGB auch durch blosse Unterlassung ("Verschweigen") begangen werden kann. 

 

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