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Der Sachverhaltsirrtum bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung

Der Sachverhaltsirrtum bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht

Der Sachverhaltsirrtum bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung

Im Jahr 2008 versuchte A. vergeblich, Versicherungsgelder von der B-Versicherung zu erhalten. Im Jahr 2017 versuchte er erneut Ansprüche aus Versicherungsleistungen bei der B-Versicherung zu erhalten. Ihm wurde mitgeteilt, dass er wegen nicht bezahlter Prämien keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen habe. A. beschlich das Gefühl, dass die Mitarbeitenden der B-Versicherung versucht hätten mit Geisteskräften auf ihn einzuwirken. Aus diesem Grund glaubte er am 23. Juli 2017 sterben zu müssen. Am Tag darauf ging er mit einem Rucksack, einer weissen Umhängetasche und einem schwarzen Sack, in dem er eine Motorsäge mit sich führte, zur Filiale der B-Versicherung und griff dort zwei Mitarbeitende an. Beide konnten sich nach dem Angriff mit Verletzungen vor A. in Sicherheit bringen. Am folgenden Tag wurde A. festgenommen mit einer Coop-Tasche, mit zwei geladenen Armbrüsten, da er Angst vor Menschenhändlern hatte. Mit forensisch-psychiatrischem Gutachten wurde A. eine chronifizierte paranoid-halluzinatorische Schizophrenie diagnostiziert. Mit Urteil vom 11. September 2019 wurde A vom Kantonsgericht Schaffhausen der mehrfachen versuchten vorsätzlichen Tötung im Zustand der nicht...

iusNet-StrafR-StrafPR 14.05.2021

 

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