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Funktionale Zuständigkeit der entscheidenden Behörde

Funktionale Zuständigkeit der entscheidenden Behörde

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Funktionale Zuständigkeit der entscheidenden Behörde

Das Obergericht des Kantons Aargau hatte am 06. März 2018 ein Urteil der Vorinstanz zur Neubeurteilung nach zu ergänzender Anklage an die Vorinstanz zurückgewiesen. Die Vorinstanz liess das Verfahren darauf ruhen und lud weder gemäss der Aufforderung der Zweitinstanz die Staatsanwaltschaft zu einer Anklageergänzung ein, noch erfolgte ein (erneutes) erstinstanzliches Urteil. Der Verfahrensleiter des Obergerichts hat darauf mit Verfügung vom 12. März 2019 den Rückweisungsbeschluss vom 6. März 2018 als hinfällig erklärt und angeordnet, dass das betreffende Berufungsverfahren im schriftlichen Verfahren weitergeführt werde. Am 29. Juli 2019 ordnete der Verfahrensleiter des Obergerichts dennoch die Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung an. Mit Verfügung vom 26. August 2019 setzte er der Staatsanwaltschaft Frist zur Ergänzung der Anklage um eine Eventualanklage. Am 19. Dezember 2019 befand das Obergericht des Kantons Aargau A. u.a. des versuchten Mordes, des Raubes sowie der Beschimpfung für schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren. Dagegen erhob A. Beschwerde in Strafsachen und beantragte, das angefochtene Urteil sei vollumfänglich...

iusNet STR-STPR 11.06.2020

 

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