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Das Zusammenspiel zwischen dem Willkürverbot und dem Grundsatz „in dubio pro reo“ im Verfahren vor Bundesgericht

Das Zusammenspiel zwischen dem Willkürverbot und dem Grundsatz „in dubio pro reo“ im Verfahren vor Bundesgericht

Rechtsprechung
Strassenverkehrsrecht

Das Zusammenspiel zwischen dem Willkürverbot und dem Grundsatz „in dubio pro reo“ im Verfahren vor Bundesgericht

A. wird vorgeworfen, er sei B. auf der Autobahn so nahe aufgefahren, dass dieser die Lichter des Personenwagens von A. nicht mehr in seinem Rückspiegel gesehen habe. A. habe dabei mit den Händen gestikuliert und B. mehrmals mit der Lichthube aufgefordert, schneller zu fahren. A. wurde erstinstanzlich unter anderem wegen mehrfacher vorsätzlicher grober Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt. Das Kantonsgericht hob das erstinstanzliche Urteil auf und verurteilte A. wegen vorsätzlicher grober Verletzung der Verkehrsregeln. Dagegen gelangt A. ans Bundesgericht und verlangt einen vollumfänglichen Freispruch, eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.

Der Beschwerdeführer rügt eine Verletzung der Beweislastregel, da er ohne Beweis des strafbaren Verhaltens verurteilt worden sei. Das Bundesgericht hält fest, dass das Gericht dann von der für die beschuldigte Person günstigeren Sachlage ausgeht, wenn unüberwindliche Zweifel an der Erfüllung der tatsächlichen Voraussetzungen bestehen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung enthält keine Anweisung, wie die Beweiswürdigung vorzunehmen ist. Das Sachgericht verstösst dann gegen die...

iusNet-StrafR-StrafPR 11.06.2021

 

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