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Anspruch auf Übersetzung

Anspruch auf Übersetzung

Rechtsprechung
Strafprozessrecht

1B_212/2020

Das Bundesgericht stellt fest, dass nach Art. 68 Abs. 2 StPO dem Beschuldigten, auch wenn er verteidigt wird, in einer ihm verständlichen Sprache mindestens der wesentliche Inhalt der wichtigsten Verfahrenshandlungen mündlich oder schriftlich zur Kenntnis gebracht werden muss. Ein Anspruch auf vollständige Übersetzung aller Verfahrenshandlungen sowie der Akten bestehe aber nicht. Das Bundesgericht präzisiert anhand der Erwägungen des Obergerichts den Anspruch auf Übersetzung dahingehend, wenn ein Antrag unter begründeter Bezeichnung der Aktenstücke erfolgt und diese Akten für die Verteidigung benötigt werden.
iusNet STR-STPR 11.06.2020