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Anwalt der ersten Stunde

Gibt es eine notwendige Verteidigung der ersten Stunde?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hält fest, dass in der StPO kein Recht auf eine notwendige Verteidigung der ersten Stunde besteht. Äusserungen nach erfolgter Rechtsbelehrung erscheinen daher auch ohne Beisein einer Verteidigung nicht von vornherein als unverwertbar und können damit zur Beurteilung eines dringenden Tatverdachtes bei der Anordnung von Untersuchungshaft verwendet werden. Weiter setzt sich das Bundesgericht damit auseinander, ob Polizisten erste Befragungen in einer Fremdsprache ohne Beisein eines Dolmetschers und ohne expliziten Verzicht auf einen Dolmetscher durchführen dürfen.
iusNet StrafR-StrafPR 05.05.2022