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Berufungsverfahren

Rechtsfolgen des Hin und Her der Berufungsinstanz in Bezug auf die Modalitäten des Verfahrens

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hielt fest, dass das Berufungsverfahren grundsätzlich mündlich durchzuführen ist und nur unter bestimmten Voraussetzungen ein schriftliches Verfahren durchgeführt wird. Die Tatsache, dass das Berufungsgericht in seinem Wiedereinsetzungsentscheid die Durchführung einer mündlichen Verhandlung anordnet, dann aber ohne Rücksprache ein schriftliches Verfahren durchführt, stellt nach Auffassung des Bundesgerichts eine klare Verletzung des rechtlichen Gehörs sowie des Grundsatzes von Treu und Glauben und des Gebots eines fairen Verfahrens dar.
iusNet STR-STPR 24.04.2024