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qualifizierte Menge

Qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Kleindealer

Rechtsprechung
Betäubungsmittelgesetz
Das Bundesgericht hielt fest, dass auch die teilrevidierte Fassung von Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG an der bisherigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung nichts zu ändern vermag. Aus diesem Grund ist auch der mehrfache Verkauf kleinerer Mengen als qualifizierte Widerhandlung zu werten, wenn im Rahmen einer Gesamtbetrachtung insgesamt der entsprechende Grenzwert überschritten wird. Es hiess die Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau gut und hob den vorinstanzlichen Entscheid auf.
iusNet STR-STPR 24.04.2024