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Strafrecht-Strafprozessrecht > Stichworte > qualifizierte Wiederholungsgefahr

qualifizierte Wiederholungsgefahr

Qualifizierte Wiederholungsgefahr nach intertemporalrechtlichem Verständnis

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Gemäss bisheriger Rechtsprechung gibt es drei Voraussetzungen für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr, an welchen auch in der Revision festgehalten wurde. Mit der Revision der StPO wurde der besondere Haftgrund der qualifizierten Wiederholungsgefahr ohne Vortatenerfordernis im neuen Art. 221 Abs. 1bis StPO ausdrücklich geregelt. Zwar wurde in der bisherigen Rechtsprechung das Erfordernis der ernsthaften und unmittelbaren Gefahr nicht wörtlich genannt, dennoch bestand bereits eine restriktive Haftpraxis, wonach qualifizierte Wiederholungsgefahr in Frage kam, wenn das Risiko von neuen Schwerverbrechen untragbar hoch erschien.
iusNet STR-STPR 24.04.2024