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schriftliches Urteil

Das Beschleunigungsgebot bei der schriftlichen Urteilsbegründung

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist das Beschleunigungsgebot verletzt, wen die Ausfertigung des schriftlich begründeten Urteils acht Monate dauert, es sich nicht um einen ausserordentlich umfangreichen Fall von Wirtschaftskriminalität handelt und die betroffene Person in Haft ist.
iusNet-StrafR-StrafPR 28.10.2021