In Urteil 6B_261/2018 hatte sich das Bundesgericht mit einem tödlichen Zwischenfall im Rahmen eines (Amateur-)Radrennen zu beschäftigen. Bei einem Überholmanöver während einer Abfahrt kam es zu einer seitlichen Berührung zwischen zwei Fahrern und zu einem (Massen-)Sturz mit Todes- und Verletzungsfolgen. Da der überholende Fahrer mangels kausalem Fehlverhalten freigesprochen wurde, stellt sich die Frage, ob zur Gewährleistung eines adäquaten Eigenschutzes der Radfahrer die Sportorganisatoren in der Pflicht stehen, das Windschattenfahren bei Abfahrten zu reglementieren oder sogar zu verbieten.