Voraussetzungen der Erstellung einer Zusatzstrafe sowie Behandlung zweier Landesverweisungen
Das Bundesgericht führt die Voraussetzungen und die Herangehensweise der Bemessung einer Zusatzstrafe aus. Weiter befasst sich das Bundesgericht zum ersten Mal mit der Frage, der Kumulation oder Absorption zweier zum Vollzug zusammentreffenden Landesverweisungen.
Das Bundesgericht präzisiert seine Rechtsprechung zum Strafantragsrecht gegen Hausbesetzer
Das Bundesgericht äussert sich zum Hausrecht des Eigentümers und der Berechtigung zum Strafantrag bei fehlenden vertraglichen Beziehungen zwischen dem Täter und dem Geschädigten.
Konkretisierung der Rechtsprechung bei Sexualdelikten mit Kindern
Das Bundesgericht konkretisiert die Rechtsprechung zum Schutz der sexuellen Freiheit von Kindern. Es äussert sich dabei im Zusammenhang mit den Tatbeständen der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung insbesondere zur Zwangssituation eines Kindes bei der Ausübung von psychischem Druck durch einen ihm nahestehenden Täter.
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Ausschreibung der Landesverweisung im SIS. Er macht geltend, die erste Instanz habe die Ausschreibung im SIS weder angeordnet noch überhaupt erwogen bzw. je thematisiert. Die von der Vorinstanz zweitinstanzlich angeordnete Ausschreibung der Landesverweisung im SIS verstosse daher gegen das Verbot der reformatio in peius. Auch das rechtliche Gehör sei verletzt worden.
Verurteilung eines Polizisten (vorerst) aufgehoben
Der Beschwerdeführer kritisiert die vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung und Beweiswürdigung als willkürlich sowie den Grundsatz "in dubio pro reo" verletzend. Die Vorinstanz stelle auf ein unzulängliches Gutachten ab. Er habe bereits im Berufungsverfahren darauf hingewiesen, dass das rechtsmedizinische Gutachten auf verzerrten Fotografien der Verletzungen des Angehaltenen beruhe.
Ein Foul mit Verletzungsfolge ist nicht gleich eine fahrlässige Körperverletzung
Das Bundesgericht hatte sich erneut mit der Frage zu befassen, ob die aus einem Foul resultierenden Verletzungsfolgen für die Beurteilung einer strafrechtlich relevanten Sorgfaltspflichtverletzung ausschlaggebend sein können.
Das Bundesgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine Mutter welche ihr Kind 2 ½ Stunden nach der Geburt getötet hatte, in den Genuss des privilegierten Tatbestandes der Kindestötung kommt, wenn dem gegenüber ein Gutachten zum Schluss kommt, dass anlässlich der Tat keine eigentliche psychische Störung bei der Frau vorlag.
Eine Skischülerin in der von D. geleiteten Skischulgruppe stürzte kopfvoran in einen vom Schnee zugedeckten Bach und starb an den Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren gegen den Skilehrer D. ein. Die Eltern wehren sich gegen diese Einstellung.