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Putativnotwehr

Der Sachverhaltsirrtum bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
In Weiterentwicklung seiner Rechtsprechung hält das Bundesgericht fest, dass bei der Annahme eines Sachverhaltsirrtums zwischen krankheitsbedingten und gewöhnlichen Irrtümern zu unterscheiden ist. Ein Irrtum aufgrund einer psychischen Erkrankung ist dabei im Rahmen der Schuldunfähigkeit zu berücksichtigen.
iusNet-StrafR-StrafPR 14.05.2021