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Regelwidriges Tackling im Fussball mit erlittener Körperverletzung – per se ein Fall für den Strafrichter?

Regelwidriges Tackling im Fussball mit erlittener Körperverletzung – per se ein Fall für den Strafrichter?

Kommentierung
Einzelne Straftaten

Regelwidriges Tackling im Fussball mit erlittener Körperverletzung – per se ein Fall für den Strafrichter?

In Urteil 6B_52/2019 hatte sich das Bundesgericht erneut mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit Fouls im Mannschaftsport («Tackling») mit einer strafrechtlich relevanten Handlung im Sinne der (fahrlässigen) einfachen und/oder schweren Körperverletzung gleichzusetzen sind, was es aufgrund eines Knöchelbruches beim betroffenen Spieler bejahte1.
Der Schiedsrichter ahndete die Aktion verbandsintern bzw. verbandsrechtlich mit einer gelben Karte; er ging davon aus, dass der Bestrafte durch sein Tackling mit gestrecktem Bein ein gefährliches Spiel begangen hatte, aber nicht mit Absicht gehandelt habe2.

Auf strafrechtlicher Ebene wurde ausgeführt, dass der sanktionierte Spieler durch sein Verhalten im Sinne einer fahrlässigen Körperverletzung rücksichtslos gehandelt habe. Indem der Schiedsrichter ihm eine gelbe Karte gezeigte hatte, ist von einer gewichtigen Verletzung der Spielregeln auszugehen, die ohne Rücksicht auf die Gefahren oder die Folgen für den Gegner begangen wurde.
Aufgrund der Gefährlichkeit des begangenen Tacklings ist die Verletzung der zum Schutz des Gegenspielers aufgestellten Spielregel als schwer einzustufen. Nicht entscheidend ist dabei, ob für die Regelverletzung als Sanktion eine gelbe oder rote Karte vorgesehen ist bzw. ausgesprochen wurde3.

In den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten führten im Schweizer Sport die Causae Chapuisat/Favre4 im Fussball sowie Miller/McKim...

iusNet StrafR-StrafPR 24.04.2019

 

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