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Strafprozessrecht

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Die Substanziierungspflicht im Entsiegelungsverfahren zum zweiten

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hält unmissverständlich fest, dass es ausreichend sein kann, wenn mitgeteilt wird, dass sich Anwaltskorrespondenz auf dem Mobiltelefon befindet. Es reicht, wenn festgehalten wird, dass sich diese Dateien in der E-Mail-Applikation befinden und dass im Untersuchungszeitraum ein Vertretungsverhältnis bestanden hatte. Die konkrete E-Mail-Adresse des Anwalts muss dann nicht bekannt gegeben werden, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Korrespondenz über die geschäftliche Adresse des Anwaltes stattfand und diese Adresse grundsätzlich öffentlich, bspw. über eine Webseite, einsehbar ist.
iusNet StrafR-StrafPR 04.05.2023

Führt die Anordnung einer Triage von gesiegelten Datenträgern zu einem «nicht wieder gutzumachenden Nachteil»?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Da der angefochtene Entscheid das Strafverfahren nicht abschliesst, ist die Beschwerde nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG zulässig. Das Bundesgericht verneinte einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil und trat auf die Beschwerde nicht ein, da mit der Anordnung der Triage eben noch keine Entsiegelung angeordnet wurde und daher auch noch keine Offenbarung der vom Beschwerdeführer angerufenen Geheimnisse drohte.
iusNet-StrafR-StrafPR 25.04.2023

Die Fristwahrung und die Beweislast der Zustellung einer Abholungseinladung bei der Einsprache gegen einen Strafbefehl

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Wurde die beschuldigte Person einvernommen und darauf hingewiesen, dass gegen sie ein Strafverfahren eröffnet wurde, so muss sie nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung jederzeit mit dem Zugang fristauslösender Prozesshandlungen rechnen. Bei eingeschriebenen Postsendungen gilt zudem eine widerlegbare Vermutung, dass die Post den Avis ordnungsgemäss in den Briefkasten oder in das Postfach des Empfängers gelegt habe und das Zustellungsdatum korrekt registriert wurde. Diese Vermutung kann durch den Gegenbeweis umgestossen werden. Bei Beweislosigkeit fällt der Entscheid jedoch zu Ungunsten des Empfängers aus, der den Erhalt der Abholungseinladung bestreitet.
iusNet-StrafR-StrafPR 25.04.2023

Wiederholung der Beweiserhebung bei Teilnahmerechtsverletzung (Art. 147 Abs. 3 StPO) und Recht auf Konfrontation (Art. 6 Ziff. 3 lit. d EMRK)

Wiederholung der Beweiserhebung bei Teilnahmerechtsverletzung (Art. 147 Abs. 3 StPO) und Recht auf Konfrontation (Art. 6 Ziff. 3 lit. d EMRK)
EMRK | Teilnahmerecht | Konfrontationsrecht | Teilnahmebeschränkungen

Die Gewährung der amtlichen Verteidigung im Ausstandsverfahren

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Prozessuale Rechtsfehler und richterliche Verfahrensfehler können nur ausnahmsweise die Unbefangenheit einer Gerichtsperson in Frage stellen. Sie müssen dabei besonders krass sein und wiederholt auftreten, sodass sie einer schweren Amtspflichtverletzung gleich kommen. Gestützt darauf wird in Nebenverfahren, wie einem Ausstandsverfahren, zurückhaltend die amtliche Verteidigung dann gewährt, wenn das Verfahren nicht aussichtslos ist. Dies gilt aber nur in den Verfahren, die von der beschuldigten Person selbst eingeleitet werden.
iusNet StrafR-StrafPR 04.04.2023

Das Anwaltsgeheimnis im Entsiegelungsverfahren

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hält fest, dass auch ein Rechtsanwalt im Rahmen der Substanziierungsobliegenheit im Entsiegelungsverfahren von Daten, die durch das Berufsgeheimnis geschützt sein könnten, diese bis zu einem gewissen Grad offenlegen muss. Das Anwaltsgeheimnis sei dadurch jedoch nicht tangiert, wenn diese Offenlegung nur gegenüber dem ZMG erfolgt und der Staatsanwaltschaft keine Einsicht in diese Eingaben gewährt wird.
iusNet StrafR-StrafPR 03.04.2023

Die Voraussetzungen der qualifizierten Wiederholungsgefahr

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Zur Annahme des Haftgrundes der qualifizierten Wiederholungsgefahr benötigt es nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung keine Vortat. Eine qualifizierte Wiederholungsgefahr, die die Anordnung von Untersuchungshaft rechtfertige, sei dann anzunehmen, wenn neben der abstrakten Strafdrohung gemäss Gesetz auch das betroffene Rechtsgut und der Kontext auf die Schwere der drohenden Delikte hindeuten würden. Die erhebliche Gefährdung der Sicherheit anderer durch drohende Verbrechen oder schwere Vergehen könne sich grundsätzlich auf Rechtsgüter jeder Art beziehen.
iusNet StrafR-StrafPR 17.03.2023

Sozialverwaltungsrechtliche Grundlagen für die Beratungspraxis in der Bewährungs- und Straffälligenhilfe

Veranstaltungen
Fachkräfte der Bewährungs- und Straffälligenhilfe werden in ihrer täglichen Arbeit oft mit komplexen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Damit Klient:innen und Proband:innen optimal beraten werden können, ist es längst unentbehrlich, sich je nach Ausrichtung der eigenen Tätigkeit spezialrechtlich fortzubilden und passgenau weiter zu qualifizieren; sei es im Grundsicherungsrecht, im Kinder- und Jugendhilferecht oder im Insolvenzrecht (Schuldnerberatung). Zielgruppe: Praktiker:innen aus der Bewährungs- und Straffälligenhilfe, den Sozialen Diensten der Justiz sowie weitere interessierte Personen im Beratungskontext der Straffälligenarbeit die ihr Grundlagenwissen im Sozialverwaltungsrecht auffrischen und/oder vertiefen möchten. Das Seminar wird mit einer Gruppengröße von maximal 30 Personen durchgeführt, damit eine tiefergehende Auseinandersetzung mit den Seminarinhalten möglich ist.

Express-Fortbildung für Anwältinnen und Anwälte: Strafprozessrecht

Veranstaltungen
Ziel dieser Veranstaltungsreihe ist es, Sie im jeweiligen Fachgebiet praxisnah über die aktuelle Entwicklung zu orientieren und Ihnen die wichtigsten Bundesgerichtsurteile des letzten Jahres und deren Tragweite zu erläutern. Sie haben die Möglichkeit, das ganze Programm oder auch nur einzelne Abende zu buchen. Fachanwälte und Fachanwältinnen SAV können jeweils 2 Credits für die Teilnahme an einem Referat im Fachgebiet (Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht und Strafrecht) gutgeschrieben werden.

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