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Strafprozessrecht

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Das Ende des Haftbeschwerderechts der Staatsanwaltschaft und das prozessuale Versagen des Bundesgerichts – zugleich Besprechung der Bundesgerichtsentscheide 1B_614/2022 und 1B_628/2022 vom 10.1.2023

Das Ende des Haftbeschwerderechts der Staatsanwaltschaft und das prozessuale Versagen des Bundesgerichts – zugleich Besprechung der Bundesgerichtsentscheide 1B_614/2022 und 1B_628/2022 vom 10.1.2023
Staatsanwaltschaftliches Haftbeschwerderecht | Unrechtmässigkeit der Haft | Haftanordnungsverfahren nach Art. 5 Ziff. 3 EMRK

Die Gültigkeit einer Hausdurchsuchung, welche die Kriterien von Art. 244 StPO nicht erfüllt

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht anerkannte die Gültigkeit einer Hausdurchsuchung trotz unbestrittenen Fehlens der Voraussetzungen von Art. 244 StPO im Nachgang an einen Beziehungsstreit. Gerechtfertigt werde die Durchsuchung durch das Bestehen einer unmittelbaren Gefahr für die Sicherheit der Polizeibeamten, womit die Hausdurchsuchung von einer polizeilichen Generalklausel des kantonalen Rechts gedeckt wird.
iusNet StrafR-StrafPR 02.10.2023

Inwieweit ist der Privatkläger gegen eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft zur Beschwerde legitimiert?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Ein durch Strafanzeige des geschädigten Privatklägers u.a. wegen Amtsmissbrauchs eingeleitetes Strafverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Eine gegen die Einstellungsverfügung erhobene Beschwerde an das Obergericht wurde abgewiesen. Das Bundesgericht hatte darüber zu befinden, ob der Privatkläger in der Sache überhaupt zur Beschwerde legitimiert ist.
iusNet STR-STPR 27.09.2023

Fristenstillstand bei Haftbeschwerden?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
In Bestätigung seiner Rechtsprechung hat das Bundesgericht festgehalten, dass der Fristenstillstand vom 15. Juli bis und mit 15. August bei Haftbeschwerden nicht gilt. Im vorliegenden Fall erwies sich die Beschwerde somit als offensichtlich verspätet, weshalb das Bundesgericht nicht darauf eintrat.
iusNet StrafR-StrafPR 15.09.2023

«Aussage gegen Aussage»-Konstellation vor zweiter Instanz

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Eine unmittelbare Beweisabnahme im Rechtsmittelverfahren hat zu erfolgen, wenn eine solche im erstinstanzlichen Verfahren unterblieb oder unvollständig war, obwohl die unmittelbare Kenntnis des Beweismittels für die Urteilsfällung im Sinne von Art. 343 Abs. 3 StPO notwendig erscheint oder aber die unmittelbare Beweisabnahme durch das Berufungsgericht in den Fällen von Art. 343 Abs. 3 StPO erforderlich ist, wenn dieses von den Sachverhaltsfeststellungen der ersten Instanz abweichen will.
iusNet STR-STPR 30.08.2023

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